Mittwoch, 10. November 2010

Hacklerregelung NEU


Aus dem Gesetzesentwurf geht für bis zum 31.12.1953 Geborene hervor :
Für alle, die bereits Zeiten nachkaufen (in Raten bezahlen) oder schon eingekauft haben, ändert sich nichts.
All jene, die bereits wissen, dass sie Zeiten nachkaufen müssen, sollen sofort den Antrag auf Nachkauf der Zeiten stellen!
All jene, die noch keinen Bescheid über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit haben, sollen mit dem entsprechendn Formular sofort einreichen! Gleichzeitig reichen Sie auch auf Nachkauf allfällig fehlender Zeiten ein!
Alle Anträge, die noch vor der Verlautbarung des Gesetzes abgegeben werden, werden noch nach den alten Bedingungen (ein Schulmonat = € 284,86) berechnet.
ei Nichtbeachtung dieser Empfehlung erhöht sich der Nachkaufbetrag auf € 937,08 pro Monat.
Weitere Infos auf www.apsfsg.at

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