PflichtschullehrerInnen erfüllen Fortbildungspflicht
Selbst finanzierte sowie schulinterne Fortbildungen scheinen in keiner Statistik auf
PflichtschullehrerInnen sind seit 2001 gemäß § 43, Absatz 3, zu 15 Stunden Fortbildung verpflichtet. Ein Großteil davon wird in schulinterner LehrerInnenfortbildung geleistet.
„LehrerInnen sind jedoch auch die einzigen ArbeitnehmerInnen, die eigene Mittel in die Qualität ihres Betriebes investieren“, stellt Thomas Bulant, Vorsitzender der FSG PflichtschullehrerInnen, fest. „ Das tun sie, wenn sie in den Sommerferien die Rad- und Wanderwege für eine Sommersportwoche testen oder eine zeitgeschichtliche Exkursion nach Polen vor Ort vorbereiten.“ Ebenso werden Seminare an schulfreien Wochenenden gebucht und selbst finanziert. Viele dieser Fortbildungsveranstaltungen erfüllen Qualitätsstandards, die die Pädagogischen Hochschulen aufgrund niedriger Entlohnungssätze für Vortragende nicht bieten können.
„LehrerInnen erhalten ihre Ausgaben vom Dienstgeber nicht ersetzt. Dieser sollte sie zumindest gegen Medienkampagnen in Schutz nehmen“, fordert Thomas Bulant.
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